Dienstag, 17. Juni 2014

Radfahren - natürlich ohne Helm!

Der Bundesgerichtshof hat heute ein Urteil kassiert, das einer Radfahrerin eine Mitschuld an den Unfallfolgen gab, weil sie keinen Helm getragen hatte. Damit haben die Bundesrichter klargestellt, daß es keine Radhelmpflicht gibt und dem OLG Schleswig, das eine solche Helmpflicht "durch die Hintertür" – auf dem Weg der Haftungsregelung – einführen wollte, eine schallende Ohrfeige verpaßt. Das beanstandete Urteil des OLG Schleswig, das trotz richtigen Verhaltens eine automatische Mitschuld der Radfahrerin sah, war genauso böse und zynisch wie der Witz von der alten Frau, die man die Treppe hinunterschubst und hinterherruft "Oma, was rennst Du so". Nichts anderes hatten die damaligen Richter getan.

Um es nochmal festzuhalten: es gibt keine Helmpflicht, und das ist gut so! Ja, es gibt noch nicht mal einen Beweis für die Wrksamkeit von Fahrradhelmen – auch wenn diejenigen, die an Verkauf von Helmen oder an der Forschung zu Helmen verdienen, das nicht glauben wollen. So ging zum Beispiel in Australien nach Einführung der Helmpflicht die Zahl der Radfahrer etwa auf die Hälfte zurück (was an sich schon eine schädliche Wirkung des Helms ist). Glaubt man an die Wirksamkeit des Radhelms, dann hätte aber zumindest (als positive Wirkung) die Zahl der schweren Kopfverletzungen auf  nahezu null zurückgehen müssen. Das tat sie aber nicht, sondern ging ebenfalls um etwa die Hälfte zurück, also im selben Maß wie die Zahl der Radfahrer. Ähnliches belegte auch eine kanadische Studie. Im Gegensatz zu Unfallsimulationen beruhen diese Zahlen auf tatsächlichen, real aufgetretenen Fällen, und was wenn nicht die Praxis ist die Meßlatte der Theorie. Und so darf etwas, dessen Nutzen zweifelhaft ist, nicht vorgeschrieben werden.

Zwei andere Überlegungen sollten dabei helfen, die aktuelle Diskussion zu relativieren: Was ist eigentlich mit Schwimmwesten und Autofahrer-Helmen? Genauer: mit einer Pflicht, selbige beim Baden bzw. beim Autofahren zu tragen:
  1. Die Zahl der jährlich bei Badeunfällen ums Leben gekommenen Menschen liegt in D etwa in der selben Größenordnung wie die der im Straßenverkehr getöteten Radfahrer. Im Jahr 2013 gab es 446 Badetote und 354 im Verkehr getötete Radfahrer. Das Tragen einer Schwimmweste hätte nahezu allen Badetoten geholfen (ok, vielleicht nicht allen, die kopf voran in zu flache Gewässer sprangen – wobei aber selbst denen, die dabei bewußtlos werden, eine Schwimmweste den Kopf über Wasser hält). 
  2. Trotz Sicherheitsgurt und Airbag erleiden immer noch viele Autoinsassen schwere bis tödliche Kopfverletzungen, weil ihr Kopf bei einem Unfall auf Karosserieteile prallt. Deshalb sind über 90 Prozent der bei Unfällen im Straßenverkehr schwer am Kopf verletzten nicht etwa Radfahrer, sondern Autofahrer. Dabei könnte im Auto ein Helm wahrscheinlich wirklich helfen, denn im Auto üblicherweise getragene Helme sind "richtige" (Integral)helme und keine Leichtbauvariante wie die Radhelme. Auch wenn man nicht gleich dran denkt – aber die Profis tragen sehr wohl einen Helm beim Autofahren. Nicht nur die in der Formel 1, sondern auch die im Tourenwagen.
Nachdem jetzt die Haftungsfrage höchstrichterlich geklärt ist, hoffe ich, daß eine drohende Radhelmpflicht inzwischen auch bei den meisten Politikern durch ist. Jedenfalls bei so vielen, daß sich die paar Gutmenschen nicht durchsetzen können, die immer noch alle Radfahrer bevormunden wollen. Jedenfalls braucht niemand mit einer Helmpflicht auf dem Fahrrad kommen, bevor es keine Schwimmwestenpflicht beim Baden und keine Helmpflicht im Auto gibt!

Wer mehr zu dem Thema erfahren möchte, kann dazu etwas im Hardshell-Magazin lesen.

1 Kommentar:

  1. Oft lasse ich den Helm zu Hause. Mitunter fühlt sich das Verantwortungslos an. Diese eindrucksvolle Argumentation hatte mir gefehlt. Großes Dankeschön dafür.Sascha

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