Ein Nachtrag zum Blog-Eintrag zur Radhelmpflicht:
Der Unfall, der der nun vom Bundesgerichtshof korrigierten Helmpflicht-Fehlentscheidung eines OLG zugrundelag, war ein Türunfall. Eine Radfahrerin war gegen eine unverhofft vor ihr geöffnete Autotür gefahren und gestürzt.
Das soll nochmal Anlaß sein, auf den richtigen Seitenabstand zu parkenden Fahrzeugen hinzuweisen. Oft sehe ich Radfahrer wenige Zentimeter neben am Fahrbahnrand parkenden Autos vorbeifahren – vermutlich um dem hinter ihnen fahrenden Verkehr nicht im Wege zu sein.
Dieses Verhalten ist grundfalsch! Wenn unmittelbar vor dem Fahrrad eine Autotür geöffnet wird, hat man keine Chance zum Ausweichen und fällt im Falle eines Tür-Unfalls noch dazu vor das hinter einem fahrende Auto. Auch wenn die Schuld dann beim Autofahrer liegt, hilft das dem Radfahrer nicht. Wer aber meint, es reiche aufmerksam zu fahren und darauf zu achten, ob der Fahrer die Tür öffnen will, der irrt. Erstens hat man nur ein bestimmtes Maß an Aufmerksamkeit zur Verfügung – und wenn man bei jedem Auto auf das Fahrzeuginnere achtet, dann bleibt kein Blick mehr für den Verkehr übrig. Und zweitens hilft das nicht gegen die gar nicht so seltenen Fälle, in denen der Autofahrer schon die Hand am Türgriff hat und sich schnell nochmal bückt, um etwas aufzuheben, das z.B. beim Bremsen vom Beifahrersitz gerutscht ist. Da sieht man als Radfahrer niemanden im Auto.
Man messe mal, wie breit eine Autotür ist und nehme das (mit einem kleinen Sicherheitsaufschlag) als Maß für die Wahl des notwendigen Abstandes zu den parkenden Autos. Da sind 1 Meter, besser sogar 1,5 Meter Abstand durchaus angemessen. Vom rechten Lenkerende aus gemessen! Und schon fährt man sicher. Und braucht sich um Autotüren nicht zu kümmern – denn man fährt außerhalb des Gefahrenbereichs.
Übrigens widerspricht dieser Abstand nicht dem Rechtsfahrgebot.
Eine der wichtigsten Faustformeln beim Fotografieren: Sonne lacht - Blende 8. Die Belichtungszeit entspricht dabei etwa der ISO-Filmempfindlichkeit. Klappt auch heute noch.
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Donnerstag, 26. Juni 2014
Dienstag, 17. Juni 2014
Radfahren - natürlich ohne Helm!
Der Bundesgerichtshof hat heute ein Urteil kassiert, das einer Radfahrerin eine Mitschuld an den Unfallfolgen gab, weil sie keinen Helm getragen hatte. Damit haben die Bundesrichter klargestellt, daß es keine Radhelmpflicht gibt und dem OLG Schleswig, das eine solche Helmpflicht "durch die Hintertür" – auf dem Weg der Haftungsregelung – einführen wollte, eine schallende Ohrfeige verpaßt. Das beanstandete Urteil des OLG Schleswig, das trotz richtigen Verhaltens eine automatische Mitschuld der Radfahrerin sah, war genauso böse und zynisch wie der Witz von der alten Frau, die man die Treppe hinunterschubst und hinterherruft "Oma, was rennst Du so". Nichts anderes hatten die damaligen Richter getan.
Um es nochmal festzuhalten: es gibt keine Helmpflicht, und das ist gut so! Ja, es gibt noch nicht mal einen Beweis für die Wrksamkeit von Fahrradhelmen – auch wenn diejenigen, die an Verkauf von Helmen oder an der Forschung zu Helmen verdienen, das nicht glauben wollen. So ging zum Beispiel in Australien nach Einführung der Helmpflicht die Zahl der Radfahrer etwa auf die Hälfte zurück (was an sich schon eine schädliche Wirkung des Helms ist). Glaubt man an die Wirksamkeit des Radhelms, dann hätte aber zumindest (als positive Wirkung) die Zahl der schweren Kopfverletzungen auf nahezu null zurückgehen müssen. Das tat sie aber nicht, sondern ging ebenfalls um etwa die Hälfte zurück, also im selben Maß wie die Zahl der Radfahrer. Ähnliches belegte auch eine kanadische Studie. Im Gegensatz zu Unfallsimulationen beruhen diese Zahlen auf tatsächlichen, real aufgetretenen Fällen, und was wenn nicht die Praxis ist die Meßlatte der Theorie. Und so darf etwas, dessen Nutzen zweifelhaft ist, nicht vorgeschrieben werden.
Zwei andere Überlegungen sollten dabei helfen, die aktuelle Diskussion zu relativieren: Was ist eigentlich mit Schwimmwesten und Autofahrer-Helmen? Genauer: mit einer Pflicht, selbige beim Baden bzw. beim Autofahren zu tragen:
Wer mehr zu dem Thema erfahren möchte, kann dazu etwas im Hardshell-Magazin lesen.
Um es nochmal festzuhalten: es gibt keine Helmpflicht, und das ist gut so! Ja, es gibt noch nicht mal einen Beweis für die Wrksamkeit von Fahrradhelmen – auch wenn diejenigen, die an Verkauf von Helmen oder an der Forschung zu Helmen verdienen, das nicht glauben wollen. So ging zum Beispiel in Australien nach Einführung der Helmpflicht die Zahl der Radfahrer etwa auf die Hälfte zurück (was an sich schon eine schädliche Wirkung des Helms ist). Glaubt man an die Wirksamkeit des Radhelms, dann hätte aber zumindest (als positive Wirkung) die Zahl der schweren Kopfverletzungen auf nahezu null zurückgehen müssen. Das tat sie aber nicht, sondern ging ebenfalls um etwa die Hälfte zurück, also im selben Maß wie die Zahl der Radfahrer. Ähnliches belegte auch eine kanadische Studie. Im Gegensatz zu Unfallsimulationen beruhen diese Zahlen auf tatsächlichen, real aufgetretenen Fällen, und was wenn nicht die Praxis ist die Meßlatte der Theorie. Und so darf etwas, dessen Nutzen zweifelhaft ist, nicht vorgeschrieben werden.
Zwei andere Überlegungen sollten dabei helfen, die aktuelle Diskussion zu relativieren: Was ist eigentlich mit Schwimmwesten und Autofahrer-Helmen? Genauer: mit einer Pflicht, selbige beim Baden bzw. beim Autofahren zu tragen:
- Die Zahl der jährlich bei Badeunfällen ums Leben gekommenen Menschen liegt in D etwa in der selben Größenordnung wie die der im Straßenverkehr getöteten Radfahrer. Im Jahr 2013 gab es 446 Badetote und 354 im Verkehr getötete Radfahrer. Das Tragen einer Schwimmweste hätte nahezu allen Badetoten geholfen (ok, vielleicht nicht allen, die kopf voran in zu flache Gewässer sprangen – wobei aber selbst denen, die dabei bewußtlos werden, eine Schwimmweste den Kopf über Wasser hält).
- Trotz Sicherheitsgurt und Airbag erleiden immer noch viele Autoinsassen schwere bis tödliche Kopfverletzungen, weil ihr Kopf bei einem Unfall auf Karosserieteile prallt. Deshalb sind über 90 Prozent der bei Unfällen im Straßenverkehr schwer am Kopf verletzten nicht etwa Radfahrer, sondern Autofahrer. Dabei könnte im Auto ein Helm wahrscheinlich wirklich helfen, denn im Auto üblicherweise getragene Helme sind "richtige" (Integral)helme und keine Leichtbauvariante wie die Radhelme. Auch wenn man nicht gleich dran denkt – aber die Profis tragen sehr wohl einen Helm beim Autofahren. Nicht nur die in der Formel 1, sondern auch die im Tourenwagen.
Wer mehr zu dem Thema erfahren möchte, kann dazu etwas im Hardshell-Magazin lesen.
Freitag, 12. August 2011
Weltradreise
Der folgende Reisebericht ist quasi ein Nachtrag zum Elbe-Saale-Camp. Dort gewannen wir beim Umwelträtsel eine Reise. Die sich dann als Weltrad-Reise erwies. Mit eigener Kraft, was sich nach den insgesamt 83 Kilometer Reise als etwas ungewohnt anstrengend zeigen sollte. Auch wenn wir beide viel und gern radfahren, aber bei den herrschenden (Gegen)windverhältnissen waren es gefühlte 120 Kilometer. Mindestens.
Die Reise führt zum Magdeburger Wasserstraßenkreuz, um auch mal beim Thema Wasserstraße zu bleiben. Immerhin sahen wir dort sogar ein paar Schiffe.
Zurück ging es über Lostau und Körbelitz.
Hier auf dem Mittellandkanal sieht man sogar Frachtschiffe.Auf der Elbe fuhren übrigens auch ein paar. Meist leer (bergauf fahren sie auf dem Elbe-Seitenkanal bis Magdeburg, bergab dann leer auf der Elbe zurück).
Hier spart das Wasserstraßenamt: Von der Doppelsparschleuse (der Name kommt eigentlich von der durch die Konstruktion der Schleuse bedingte Wasserersparnis) ist nur eine der beiden Schleusenkammern in Betrieb. Die andere ist trocken und der Beton sieht auch nicht danach aus, als ob diese Kammer je in Betrieb war.
Die Reise führt zum Magdeburger Wasserstraßenkreuz, um auch mal beim Thema Wasserstraße zu bleiben. Immerhin sahen wir dort sogar ein paar Schiffe.
Zurück ging es über Lostau und Körbelitz.
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| Start am Schönebecker Salinekanal, an dem die Weltradmanufaktur liegt |
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| Dieser Brückenbogen ist das Tor zu einem schönen Radweg, auf dem man Magdeburg an der Elbe entlang durchqueren kann, (fast) ohne mit dem Straßenverkehr in Kontakt zu kommen. |
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| Rast am Elbufer |
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| Der frisch restaurierte Kettendampfer, im Vordergrund das Heckteil im Originalzustand, unrettbar verrostet |
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| Die Hubbrücke zum Hafen. |
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| Halt. Treppe. Und unübersehbar: da hat jemand das Weltrad-W angebracht. |
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| Auf der geschwungenen Herrenkrug-Brücke wieder an das rechte Elbufer |
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| Wer genau hinsieht, erkennt die Radfahrer und die Wiesen am Elberadweg |
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| In Hohewarte: ein ehemals schönes Ausflugslokal mit Blick auf die Elbe |
Hier spart das Wasserstraßenamt: Von der Doppelsparschleuse (der Name kommt eigentlich von der durch die Konstruktion der Schleuse bedingte Wasserersparnis) ist nur eine der beiden Schleusenkammern in Betrieb. Die andere ist trocken und der Beton sieht auch nicht danach aus, als ob diese Kammer je in Betrieb war.
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| Die Vorkammer der Schleuse mit den mächtigen Überströmkanälen |
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| Blick in die leere Schleusenkammer |
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| Ein Ausflugsschiff in der Schleusenkammer |
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| Kirche in Lostau |
Dienstag, 12. April 2011
Fahrradhelme
Angesichts des Frühlingsbeginns kommen sie wieder hervor, die Sonntagsfahrer mit ihren bunten Fahrradhelmen auf dem Kopf. Tom Touché brachte in der TAZ vom 07.04.2011 den Radhelm-Unsinn sehr schön den Punkt: "...und einige haben dermaßen Schiß, daß sie sogar beim Einkaufen Helme tragen".
Davon mal abgesehen: Bisher ist es noch keinem gelungen, den oft behaupteten Nutzen von Fahrradhelmen nachzuweisen. Selbst die Hersteller sind davon nicht überzeugt, deshalb werben sie mit allem möglichem, mit Belüftung, waschbaren Pads, eingebauten Fliegennetzen und netten Farben – nur mit einem nicht: der Angabe einer Schutzwirkung. Achten Sie einfach mal darauf: bei keinem Fahrradhelm steht auf der Verpackung: "Dieser Helm schützt vor Kopfverletzungen". Wenn aber nicht mal die Hersteller von einer Schutzwirkung überzeugt sind, dann sollte man als Radfahrer diesen Unsinn gar nicht erst mitmachen.
Davon mal abgesehen: Bisher ist es noch keinem gelungen, den oft behaupteten Nutzen von Fahrradhelmen nachzuweisen. Selbst die Hersteller sind davon nicht überzeugt, deshalb werben sie mit allem möglichem, mit Belüftung, waschbaren Pads, eingebauten Fliegennetzen und netten Farben – nur mit einem nicht: der Angabe einer Schutzwirkung. Achten Sie einfach mal darauf: bei keinem Fahrradhelm steht auf der Verpackung: "Dieser Helm schützt vor Kopfverletzungen". Wenn aber nicht mal die Hersteller von einer Schutzwirkung überzeugt sind, dann sollte man als Radfahrer diesen Unsinn gar nicht erst mitmachen.
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